Was ist Section 1141?
Section 1141 regelt die Wirkungen der Bestätigung eines Chapter-11-Plans. Sie ist die Kapsel-Vorschrift, in der die normativ wichtigsten Folgen der Bestätigung versammelt sind: die Bindungswirkung der Planbedingungen gegenüber allen Beteiligten, die Rückgabe des Vermögens an die reorganisierte Einheit, die automatische Restschuldbefreiung der reorganisierten Kapitalgesellschaft und die deutlich engeren Restschuldbefreiungsregeln für einzelne (individuelle) Chapter-11-Schuldner.
Amtliche Zitierweise: 11 U.S.C. § 1141
Section 1141(a): Bindungswirkung
Section 1141(a) bestimmt, dass die Bestimmungen eines bestätigten Plans den Schuldner, jeden Emittenten von Wertpapieren unter dem Plan, jeden Erwerber von Vermögen unter dem Plan und jeden Gläubiger, Beteiligungsinhaber oder allgemeinen Partner binden, ohne Rücksicht darauf, ob die Forderung oder Beteiligung im Plan beeinträchtigt ist und ohne Rücksicht darauf, ob die betreffende Partei dem Plan zugestimmt hat.
Diese Bindungswirkung ist umfassend. Sie erstreckt sich auf Gläubiger, die nicht abgestimmt haben, auf Gläubiger, die dagegen gestimmt haben, und auf Gläubiger, die nicht einmal Mitteilung erhalten haben (vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Due-Process-Grenzen). Sie ist die Quelle der „Res-Judicata"-Wirkung der Plan-Bestätigung in nachfolgenden Streitigkeiten.
Section 1141(b) und (c): Vermögensrückgabe an die reorganisierte Einheit
Section 1141(b) bestimmt, dass „mit der Bestätigung eines Plans die Bestätigung das gesamte Vermögen der Masse in den Schuldner überträgt", sofern der Plan oder Bestätigungsbeschluss nichts anderes bestimmt. In der Praxis sehen die meisten Pläne ausdrückliche Vermögensübertragungen vor, oft auf eine reorganisierte Nachfolgegesellschaft oder einen Liquidationstrust.
Section 1141(c) bestimmt, dass „nach der Bestätigung eines Plans das Vermögen, das vom Plan behandelt wird, frei und unbelastet von allen Forderungen und Beteiligungen der Gläubiger, Beteiligungsinhaber und allgemeinen Partner des Schuldners ist", sofern der Plan oder Bestätigungsbeschluss nichts anderes bestimmt. Dies ist die zentrale Vermögens-Bereinigungsbestimmung: Pfandrechte, die im Plan nicht ausdrücklich beibehalten werden, erlöschen.
Section 1141(d)(1): Restschuldbefreiung für Kapitalgesellschaft
Section 1141(d)(1) bestimmt, dass die Bestätigung des Plans den Schuldner von jeglicher Schuld entlässt, die vor dem Datum der Bestätigung entstand, und von jeglicher Schuld der in Section 502(g), (h) und (i) genannten Art, ungeachtet dessen, ob ein Beweis der Forderung eingereicht oder zugelassen wurde, und ob der Inhaber der Forderung den Plan angenommen hat oder nicht.
Die Restschuldbefreiung ist automatisch und tritt zum Wirksamkeitsdatum ein, sofern der Plan die Reorganisation einer geschäftlich tätigen Kapitalgesellschaft vorsieht. Sie ist breiter als die Chapter-7-Restschuldbefreiung, weil sie die Section-523-Ausnahmen (mit Ausnahmen für einzelne Schuldner) nicht enthält.
Section 1141(d)(3): Liquidations-Restschuldbefreiungs-Ausnahme
Section 1141(d)(3) ist eine wichtige Ausnahme: Die Bestätigung gewährt einer Kapitalgesellschaft keine Restschuldbefreiung, wenn (A) der Plan die Liquidation aller oder im Wesentlichen aller Vermögensgegenstände der Masse vorsieht, (B) der Schuldner sich nicht in der Geschäftstätigkeit nach Plan-Erfüllung befindet und (C) der Schuldner eine Restschuldbefreiung im Chapter 7 hätte abgelehnt erhalten können.
Diese Bestimmung verhindert, dass eine erloschene Kapitalgesellschaft durch die Wahl eines Liquidationsplans im Chapter 11 statt der Chapter-7-Liquidation die strengeren Section-727-Versagungsgründe umgeht.
Section 1141(d)(5): Einzelne Chapter-11-Schuldner
Section 1141(d)(5) macht die Restschuldbefreiung für individuelle (natürliche Person) Chapter-11-Schuldner deutlich enger:
- (A) Die Restschuldbefreiung wird erst nach Abschluss aller Plan-Zahlungen erteilt, nicht zum Wirksamkeitsdatum.
- (B) Das Gericht kann auf Antrag eine frühere Restschuldbefreiung gewähren, wenn der Schuldner den best-interests-Test in einem Liquidationsszenario erfüllt und Zahlungen nicht ohne weiteres geleistet werden können.
- (C) Die Restschuldbefreiung schließt Schulden nicht ein, die nach Section 523 nicht erlassbar sind (Steuern, Studienkredite ohne Härte, Unterhalt, Betrug usw.).
Das Ergebnis ist, dass einzelne Chapter-11-Schuldner in vielerlei Hinsicht wie Chapter-13-Schuldner behandelt werden.
Verwandte Vorschriften des Bankruptcy Code
- Section 1129 - Planbestätigungsanforderungen
- Section 727 - Restschuldbefreiungs-Versagung im Chapter 7
- Section 523 - Ausnahmen zur Restschuldbefreiung
- Section 524 - Restschuldbefreiungs-Injunktion
- Section 1191 - Bestätigung im Subchapter V
Verwandte Werkzeuge (auf Englisch):
Discharge Screener · Research Platform · Exemptions by State · Keep Your Car · Keep Your House · Bankruptcy Cost