Was ist Section 727?
Section 727 regelt die Restschuldbefreiung (discharge), die natürlichen Personen in Chapter-7-Verfahren zur Verfügung steht. Im Gegensatz zur Chapter-13-Restschuldbefreiung nach Section 1328, die von der Erfüllung der Planzahlungen abhängt, wird die Chapter-7-Restschuldbefreiung am Ende des Verfahrens grundsätzlich von Amts wegen erteilt, sofern keine interessierte Partei Einspruch erhebt und einen der gesetzlichen Versagensgründe nachweist. Die Restschuldbefreiung entbindet den Schuldner von der persönlichen Haftung für die meisten vor Antragstellung entstandenen Verbindlichkeiten.
Section 727 gilt nur für natürliche Personen. Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften erhalten im Chapter 7 keine Restschuldbefreiung (Section 727(a)(1)). Dies ist ein Grund, warum die meisten Unternehmenssanierungen oder Liquidationen laufender Geschäftsbetriebe nach Chapter 11 statt nach Chapter 7 ablaufen.
Amtliche Zitierweise: 11 U.S.C. § 727
Versagensgründe: Section 727(a)
Section 727(a) zählt zwölf Gründe auf, aus denen das Gericht die Restschuldbefreiung „erteilen muss" (shall), es sei denn, ein Widersprechender weist einen der folgenden Gründe nach:
- 727(a)(1): Der Schuldner ist keine natürliche Person.
- 727(a)(2): Der Schuldner hat Vermögen mit der Absicht, einen Gläubiger zu behindern, zu verzögern oder zu betrügen, innerhalb eines Jahres vor oder nach der Antragstellung übertragen, entfernt, vernichtet, verstümmelt oder verheimlicht.
- 727(a)(3): Der Schuldner hat aufgezeichnete Informationen, aus denen seine Vermögenslage festgestellt werden könnte, verheimlicht, vernichtet, verstümmelt, gefälscht oder unterlassen, sie zu führen oder aufzubewahren.
- 727(a)(4): Der Schuldner hat wissentlich und betrügerisch einen falschen Eid oder eine falsche Rechnungslegung abgegeben, eine falsche Forderung geltend gemacht, Geld für ein Handeln oder Unterlassen gegeben oder erhalten oder aufgezeichnete Informationen vorenthalten.
- 727(a)(5): Der Schuldner hat einen Verlust von Vermögenswerten oder eine Vermögensunterdeckung zur Begleichung von Verbindlichkeiten nicht zufriedenstellend erklärt.
- 727(a)(6): Der Schuldner hat sich geweigert, einer rechtmäßigen gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten, hat eine Aussage nach Berufung auf und Gewährung von Immunität verweigert oder eine vom Gericht gebilligte wesentliche Frage nicht beantwortet.
- 727(a)(7): Der Schuldner hat eine der in (a)(2) bis (a)(6) beschriebenen Handlungen am oder innerhalb eines Jahres vor der Antragstellung im Zusammenhang mit einem Insider-Verfahren begangen.
- 727(a)(8): Der Schuldner hat innerhalb der letzten 8 Jahre vor der Antragstellung eine frühere Chapter-7- oder Chapter-11-Restschuldbefreiung erhalten.
- 727(a)(9): Der Schuldner hat innerhalb der letzten 6 Jahre eine frühere Chapter-12- oder Chapter-13-Restschuldbefreiung erhalten, vorbehaltlich bestimmter Zahlungsschwellen.
- 727(a)(10): Das Gericht billigt einen schriftlichen Verzicht auf die Restschuldbefreiung, den der Schuldner nach dem Eröffnungsbeschluss (order for relief) abgegeben hat.
- 727(a)(11): Der Schuldner hat einen Kurs zur persönlichen Finanzverwaltung nicht abgeschlossen (vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen).
- 727(a)(12): Der Schuldner ist bestimmten anhängigen Straf- oder Zivilverfahren nach Sections 522(q)(1)(A) oder (B) unterworfen.
Verfahren zur Erhebung von Einspruch gegen die Restschuldbefreiung
Der Einspruch gegen die Restschuldbefreiung erfolgt durch ein Adversary Proceeding (kontradiktorisches Verfahren) nach Federal Rule of Bankruptcy Procedure 7001(4). Die Befugnis zur Einspruchserhebung steht dem Treuhänder, einem Gläubiger oder dem United States Trustee nach Section 727(c) zu. Die Einreichungsfrist regelt Rule 4004(a): grundsätzlich 60 Tage nach dem ersten anberaumten Termin der Gläubigerversammlung nach Section 341, wobei Fristverlängerungen aus wichtigem Grund nach Rule 4004(b) zulässig sind.
Den Widersprechenden trifft nach Rule 4005 die Beweislast. Der Beweismaßstab ist für die meisten Gründe das Überwiegen der Beweise (preponderance of the evidence), wobei betrügerische Absichtsgründe nach (a)(2) und (a)(4) den Nachweis tatsächlicher betrügerischer Absicht erfordern, was häufig durch indizielle „badges of fraud" geführt wird.
Widerruf der Restschuldbefreiung: Section 727(d)
Auch nach ihrer Erteilung kann die Restschuldbefreiung aus vier Gründen nach Section 727(d) widerrufen werden:
- 727(d)(1): Die Restschuldbefreiung wurde durch Betrug erlangt, und der antragstellenden Partei war der Betrug erst nach der Restschuldbefreiung bekannt geworden.
- 727(d)(2): Der Schuldner hat Vermögen der Insolvenzmasse erworben oder einen Anspruch darauf erlangt und es wissentlich und betrügerisch unterlassen, dies dem Treuhänder zu melden oder herauszugeben.
- 727(d)(3): Der Schuldner hat sich geweigert, einer rechtmäßigen Anordnung Folge zu leisten oder auf eine vom Gericht gebilligte wesentliche Frage zu antworten, wie in 727(a)(6) beschrieben.
- 727(d)(4): Der Schuldner hat versäumt, eine bei einer Prüfung entdeckte Falschangabe zu erklären, oder hat die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen nicht beigebracht.
Ein Widerrufsantrag muss innerhalb strenger Fristen nach Section 727(e) gestellt werden: innerhalb eines Jahres bei Betrug nach (d)(1), oder innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Restschuldbefreiung bzw. nach Verfahrensabschluss (je nachdem, was später eintritt) bei Gründen nach (d)(2) und (d)(3).
Wirkung der Restschuldbefreiung
Eine Chapter-7-Restschuldbefreiung nach Section 727 entlässt den Schuldner aus der persönlichen Haftung für alle vor Antragstellung entstandenen Verbindlichkeiten, mit Ausnahme jener, die nach Section 523 von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Die Restschuldbefreiung wird durch das dauerhafte Unterlassungsgebot (permanent injunction) nach Section 524(a) durchgesetzt. Wirksame Pfandrechte werden durch die Restschuldbefreiung nicht erloschen und überdauern das Verfahren (ride through), sofern sie nicht angefochten werden.
Die Chapter-7-Restschuldbefreiung erstreckt sich nicht auf nach dem Antragsdatum entstandene Verbindlichkeiten, auf Verbindlichkeiten Dritter (etwa Mitunterzeichner) oder auf nach Section 523 ausgenommene Verbindlichkeiten. Ob eine bestimmte Forderung ausgenommen ist, erfordert häufig die Klärung in einem Adversary Proceeding nach Rule 7001(6).
Verwandte Vorschriften des Bankruptcy Code
Diese Vorschrift wirkt mit mehreren weiteren Bestimmungen des Bankruptcy Code zusammen:
- Section 523 - Ausnahmen zur Restschuldbefreiung
- Section 524 - Discharge Injunction
- Section 522 - Im Chapter 7 verfügbare Befreiungstatbestände
- Section 541 - Vermögen der Insolvenzmasse, das der Treuhänder verwerten kann
- Section 521 - Pflichten des Schuldners einschließlich des Finanzverwaltungskurses
Das Verständnis des Zusammenspiels dieser Vorschriften ist für Schuldner, Gläubiger, Treuhänder und Rechtsbeistände, die ein Insolvenzverfahren begleiten, von wesentlicher Bedeutung.
Verwandte Werkzeuge (auf Englisch):
Discharge Screener · Research Platform · Exemptions by State · Keep Your Car · Keep Your House · Bankruptcy Cost