11 U.S.C. Section 1192 - Restschuldbefreiung

Leitfaden zur Restschuldbefreiung im Subchapter V: sofortige Restschuldbefreiung bei konsensualer Bestätigung nach 1191(a), aufgeschobene Restschuldbefreiung bei Cramdown nach 1191(b) und nicht-erlassbare Schulden für individuelle Schuldner.

Was ist Section 1192?

Section 1192 regelt die Restschuldbefreiung (discharge) im Subchapter V. Sie unterscheidet sich materiell sowohl vom regulären Chapter 11 (Section 1141(d)) als auch vom Chapter 13 (Section 1328) und ist ein zentraler Anziehungspunkt von Subchapter V für qualifizierende Kleinunternehmen.

Amtliche Zitierweise: 11 U.S.C. § 1192

Section 1192: Zeitpunkt der Restschuldbefreiung

Section 1192 bestimmt, dass das Gericht „dem Schuldner eine Restschuldbefreiung von allen Schulden gewährt, die vor dem Datum der Bestätigung entstanden sind und allen Schulden der in Section 503(b) genannten Art, ungeachtet dessen, ob ein Forderungsbeweis eingereicht oder zugelassen ist, mit Ausnahme von":

Der Zeitpunkt der Restschuldbefreiung hängt vom Bestätigungsweg ab:

Diese Unterscheidung schafft einen mächtigen Anreiz, eine konsensuale Bestätigung anzustreben - sofortige Restschuldbefreiung statt 3-5 Jahre Plan-Erfüllung.

Anwendung von Section 523(a)-Ausnahmen auf einzelne Schuldner

Eine wichtige offene Frage in den ersten Subchapter-V-Jahren betraf die Anwendbarkeit der Section-523(a)-Restschuldbefreiungs-Ausnahmen auf Kapitalgesellschafts-Schuldner im Cramdown. Sections 523(a) listet Schuldenkategorien auf (Betrug, Vorsatzschäden, Steuern usw.), die typischerweise nur für einzelne (natürliche Person) Schuldner gelten. Die Frage lautete: Gelten diese Ausnahmen auch für Kapitalgesellschafts-Schuldner unter 1191(b)-Cramdown?

Die Vierte Circuit-Berufung entschied in Cantwell-Cleary Co. v. Cleary Packaging, LLC, 36 F.4th 509 (4th Cir. 2022), dass Section 523(a)-Ausnahmen auf Kapitalgesellschafts-Sub-V-Schuldner im Cramdown anwendbar sind. Andere Circuits haben unterschiedlich entschieden, was eine ungelöste Spaltung im Code-Bereich darstellt, die der Supreme Court oder Congress möglicherweise lösen muss.

Restschuldbefreiung bei Plan-Modifikation oder -Default

Wenn der Schuldner die Plan-Zahlungen nach einer 1191(b)-Bestätigung nicht leisten kann, ist die Restschuldbefreiung gefährdet. Section 1192 spricht die Restschuldbefreiung erst nach Abschluss aller Plan-Zahlungen aus; ein Plan-Default vor Abschluss bedeutet typischerweise keine Restschuldbefreiung. Section 1193 sieht Plan-Modifikationen vor, und Section 1112 bietet Konversion oder Abweisung als Folge eines Plan-Defaults.

Eine Hardship-Restschuldbefreiung nach Section 1191(c)-(3) oder Section 1328(b)-Analogie ist im Subchapter V nicht ausdrücklich vorgesehen, was eine Lücke darstellt, die die Praxis durch Plan-Modifikation oder gerichtliche Auslegung schließen muss.

Folgen der Restschuldbefreiung

Nach der Restschuldbefreiung greift die Section-524-Restschuldbefreiungs-Injunktion. Vorinsolvenzliche Schulden werden uneinziehbar gegenüber dem Schuldner persönlich; gesicherte Pfandrechte überdauern, sofern sie nicht im Plan ausdrücklich modifiziert wurden. Bei einzelnen Sub-V-Schuldnern bleiben die Section-523(a)-Ausnahmen (Steuern, Studienkredite, Betrugsschulden, Unterhaltsverpflichtungen) auch nach Restschuldbefreiung einziehbar.

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